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Autorecht und Unfallrecht

Das 'Verkehrsrecht' als solches gibt es ja eigentlich nicht. Klassicher Weise führen jedoch unterschiedliche Situationen im Straßenverkehr zu unterschiedlichen Rechtsfolgen, wenn Verkehrsteilnehmer in einen Unfall verwickelt werden:

> Karaftfahrzeuge:

Der Geschädigte verlangt 'Schadensersatz' vom Verursacher.

> Versicherung:

Es ist die 'Schadenregulierung' mit der jeweiligen

 Haftpflichtversicherung notwendig.

> Personen:

Wenn Menschen einen gesundheitlichen Schaden erlitten haben, kann 'Schadensersatz' und 'Schmerzensgeld' gefordert werden.

Dabei zeigt die Praxis, dass keine Versicherung und/oder kein Schadensverursacher etwas zu verschenken hat; denn es geht immer um das Geld.

 

Soweit man mit den Beteiligen eines Unfalls nicht auf Augenhöhe 'streitet', haben unerfahrene Geschädigte regelmäßig Nachteile hinzunehmen, die sie aufgrund ihrer Unerfahrenheit nicht erkennen können.

 

Wussten Sie, dass die Rechtsanwaltskosten im Fall einer Schadenregulierung Teil des Schadens sein kann und somit gegenüber dem Schadensverursacher hinsichtlich dieser Forderung ebenfalls ein Erstattunganspruch bestehen könnte?

 

Soweit Sie bei den Sichworten - Nutzungsausfall, Gutachterkosten, Standgebühren, Höhe des Schmerzensgeld, Schmerzensgeldrente, Schadensregulierung oder Erstattung von Behandlungskosten - hinsichtlich der Art des Anspruchs und des Umfangs möglicher Forderungen nicht 'sattelfest' sind, sollten Sie Ihre Rechte im Sachdensfall dringend von einem Anwalt vertreten lassen.

 

Beginnen wir mit einer Erstberatung...

Wir helfen Ihnen gern.

 

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