H O L Z H A U E R Anwaltskanzlei Löwenstark für Sie.
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Maklerrecht und Courtage

 

Häufiger Streitpunkt:

 

Hat der Makler seine Provision verdient?

Ab wann schließt man einen Maklervertrag ab? - Schon beim anfordern des Exposés oder bereits dann, wenn man allgemeine Informationen zu Traumobjekt haben möchte?

 

Oder: Die Finanzierung klappt nicht sofort und es vergeht einige Zeit, der Eigentümer nimmt mit Ihnen Kontakt auf, es kommt dann zum Kaufabschluß und: Sie bekommen eine Rechnung vom Makler, den Sie vielleicht nie kennengelernt haben oder sonst mit ihm nichts zu tun hatten.

 

Müssen Sie zahlen? - Es ist immer eine Frage des Einzelfalles, da es bei der rechtlichen Lösung des Sachverhalt auf viele einzelne Informationen ankommt.

 

Wir kennen alle Seiten: Makler, Verkäufer und Käufer.

 

Beginnen wir mit einer Erstberatung...

Wir helfen Ihnen gern.

 

Erfahrung und

Kompetenz seit 1999

Unser Service-Team:

Tel. (0531) 239 269-0

 

 

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