Kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Ansprüche bei Kündigung Ihres Arbeitsplatzes -
Das Service-Team hilft Ihnen sofort.
Telefon (0531) 239 269-0
Wen Sie eine Kündigung in der Corona-Krise erhalten haben, müssen Sie schnell handeln:
>Kündigungsschutzklage: Nur mit einer Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht könnten Sie Ihren Arbeitsplatz retten!
>Sehr kurze Frist: Die Kündigungsschutzklage muss innerhalb einer 3-Wochen-Frist ab dem Tag, an dem Sie die Kündigung erhalten haben, beim Arbeitsgericht eingereicht werden.
Versäumen Sie die Frist, wird die Kündigung wirksam und Sie verlieren Ihren Arbeitsplatz endgültig!
>Für Sie 24/7 erreichbar: Sie können uns online von Montag bis Sonntag 24 Stunden täglich erreichen!
>>> Wir für Sie <<<
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