H O L Z H A U E R Anwaltskanzlei Löwenstark für Sie.
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Soforthilfe bei Kündigung

Kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Ansprüche bei Kündigung Ihres Arbeitsplatzes -

Das Service-Team hilft Ihnen sofort.

Telefon (0531) 239 269-0

Wen Sie eine Kündigung in der Corona-Krise erhalten haben, müssen Sie schnell handeln:

 

>Kündigungsschutzklage: Nur mit einer Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht könnten Sie Ihren Arbeitsplatz retten!

 

>Sehr kurze Frist: Die Kündigungsschutzklage muss innerhalb einer 3-Wochen-Frist ab dem Tag, an dem Sie die Kündigung erhalten haben, beim Arbeitsgericht eingereicht werden.

 

Versäumen Sie die Frist, wird die Kündigung wirksam und Sie verlieren Ihren Arbeitsplatz endgültig!

 

>Für Sie 24/7 erreichbar: Sie können uns online von Montag bis Sonntag 24 Stunden täglich erreichen!

>>> Wir für Sie <<<

>Wir zögern nicht und kämpfen sofort für Ihren Kündigungsschutz.

>Wir: Kostenlose Ersteinschätzung durch einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht. Sie werden direkt verbunden.

>Wir: Reiche Ihre Kündigungsschutzklage sofort und fristgerecht online beim zuständigen Arbeitsgericht ein, damit wir jederzeit für Sie auch im Fall einer Ausgangsbeschränkung handeln können.

>Wir: Trotzen Sie mit dem Online-Klageverfahren jeder Ausgangsbeschränkung und können für Sie jederzeit handeln.

>Wir: Handeln für Sie innerhalb der gesetzlichen 3-Wochen-Frist und erledigen den nächsten Schritt für Sie!

Kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Ansprüche bei Kündigung Ihres Arbeitsplatzes -

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Telefon (0531) 239 269-0

 

Hilfe-in-2-Schritten:

1.Schritt:

Schildern Sie uns jetzt Ihren Fall per Kontaktformular:

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Übersenden Sie uns jetzt bitte die

notwendigen Unterlagen per E-Mail:

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Wir helfen Ihnen gern.

 

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