H O L Z H A U E R Anwaltskanzlei Löwenstark für Sie.
H O L Z H A U E RAnwaltskanzlei Löwenstark für Sie.

Das Arbeitszeugnis -

Die Geheimsprache der Arbeitgeber.

Verstehen Sie wirklich alles, was in Ihrem Arbeitszeugnis steht?

§ 630 BGB Pflicht zur Zeugniserteilung

Bei der Beendigung eines dauernden Dienstverhältnisses kann der Verpflichtete von dem anderen Teil ein schriftliches Zeugnis über das Dienstverhältnis und dessen Dauer fordern.

Das Zeugnis ist auf Verlangen auf die Leistungen und die Führung im Dienst zu erstrecken.

Die Erteilung des Zeugnisses in elektronischer Form ist ausgeschlossen.

Wenn der Verpflichtete ein Arbeitnehmer ist, findet § 109 der Gewerbeordnung Anwendung.

Ein aussagekräftiges Zeugnis sollte Informationen zu folgenden Punkten enthalten:

  • Fachwissen/-kenntnisse
  • Auffassungsgabe und Problemlösungsfähigkeit
  • Leistungsbereitschaft und Eigeninitiative
  • Belastbarkeit u. Leistungsfähigkeit
  • Denk- und Urteilsvermögen
  • Arbeitsweise und Arbeitserfolg
  • Zusammenfassende Beurteilung

Der Aufbau eines Zeugnisses könnte wie folgt gestaltet sein:

1. Überschrift

2. Personalien des Arbeitnehmers

3. Dauer der Beschäftigung

4. Tätigkeitsbeschreibung, Art und Umfang von Verantwortung und Kompetenzen, Position

5. Bewertung der Leistung

6. Sozialverhalten

7. Zusammenfassende Beurteilung

8. Austrittsgrund und Schlussformel

Die Ausstellung eines 'guten' Arbeitszeugnisses für den ausscheidenden Arbeitnehmer stellt in vielen Fällen mehr ein Zufallsprodukt dar und ist nicht als positives Ergebnis - basierend auf fundierten Fachkenntnissen - zu bewerten.

 

In der Regel übersehen Personalabteilungen, dass die Erstellung eines Zeugnisses, wie auch die Abwicklung eines Arbeitsverhältnisses insgesamt, ein wesentliches Qualitätsmerkmal einer Firma darstellt und das Image des Unternehmens nachhaltig - positiv - stärkt.

 

'Die Erstellung eines sehr guten Arbeitszeugnisses ist häufig eine Wissenschaft für sich.'

 

Die mangelnden Kenntnisse in der Art und Weise, wie ein Arbeitszeugnis zu gestalten ist, sind häufig auch der Grund dafür, dass das Thema 'Arbeitszeugnis' Gegenstand von Gerichtsverfahren vor dem Arbeitsgericht wird.

 

Der wesentliche Mangel eines Zeugnisses ist vielfach, dass das Zeugnis keine Struktur und keinen Aufbau erkennen läßt. Es werden Formulierungen verwendet, die im ersten Augenblick zwar positiv klingen, jedoch letztendlich das ganze Gegenteil beschreiben und aussagen.

 

'Sender und Empfänger von Beurteilungen bewerten eine Formulierung im Zeugnis häufig völlig unterschiedlich.'

 

Wenn dann die Personalabteilung eines Unternehmens nicht in der Lage ist, ein Zeugnis 'mit den richtigen Formulierungen' zu verwenden, so wird häufig in der Form großer Schaden angerichtet, dass der Arbeitnehmer in weiteren Bewerbungsverfahren nicht erfolgreich sein wird, weil die gut gemeinten aber völlig falschen Formulierungen vom neuen Arbeitgeber falsch gelesen werden.

 

Beginnen wir mit einer Erstberatung...

Wir helfen Ihnen gern.

 

Erfahrung und

Kompetenz seit 1999

Unser Service-Team:

Tel. (0531) 239 269-0

 

 

Direkt per Mail:

Anschrift:

Kanzlei Holzhauer

Papenstieg 8

38100 Braunschweig

T. 0531.239 269-0

F. 0531.239 269-11

info@kanzlei-holzhauer.de

Druckversion | Sitemap
© www.kanzlei-holzhauer.de - Wir helfen Ihnen gern - Kanzlei HOLZHAUER, Papenstieg 8, 38100 Braunschweig, Tel. (0531) 239 269-0