Rechtsanwalt Holzhauer ist seit über 20 Jahren engagiert als Strafverteidiger für seine Mandanten tätig. Dabei macht er keinen Unterschied, ob es sich um ein Wahlmandat oder eine Pflichtverteidigung handelt.
‚Jeder Angeklagter hat ein Recht auf Verteidigung‘ ist die Devise von RA Holzhauer und sieht darin für sich den klaren Auftrag, für seine Mandanten das bestmögliche Ergebnis zu erreichen – bis hin zum Freispruch.
Eine Vielzahl von Mandanten wurden von Rechtsanwalt Holzhauer in strafrechtlichen Ermittlungsverfahren verteidigt - beginnend mit der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens, fortgesetzt mit der Verteidigung im Gerichtsverfahren sowie bei der Haftprüfung im Rahmen der Strafvollstreckung.
Wichtig ist RA Holzhauer immer eine gute Kommunikation mit Mandanten, Staatsanwaltschaften und Gerichten, um eine Basis für eine erfolgreiche Strafverteidigung zu schaffen.
Wichtiger Hinweis: Sollten Sie einmal von einem Strafverfahren betroffen sein, so bewahren Sie Ruhe und lassen Sie sich zum Sachverhalt keine Informationen durch Polizei, Staatsanwaltschaft oder sonstigen Stellen ‚entlocken‘. Dies könnte sich im weiteren Fortgang als nachteilig herausstellen.
> Verlangen Sie daher zunächst immer einen Strafverteidiger!
Notruf Strafverteidigung: (0172) 51 48 46 3