H O L Z H A U E R Anwaltskanzlei Löwenstark für Sie.
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Mietrecht

Glücklich eingezogen - unglücklich ausgezogen?

 

> Das Verhältnis zwischen Vermieter und Mieter ist keine Liebesbeziehung. <

Vielmehr ist das Verhältnis zwischen Vermieter und Mieter  eine reine 'Zweckbeziehung'. Der Vermieter will pünktlich die Miete und der Mieter möchte eine Wohnung ohne Mängel.

 

Aber spätestens, wenn sich die Parteien trennen, entstehen häufig Streitigkeiten:

 

  • In welchem Zustand ist die Wohnung zurückzugeben?
  • Hat der Mieter vorhandene Schäden zu bezahlen?
  • Wann bekommt der Mieter die Kaution zurück?
  • Was ist mit der Betriebskostenabrechnung?
  • Ist die fristlose Kündigung gerechtfertigt?
  • Ist die Kündigung wegen Eigenbedarfs wirksam?
  • Muss das Laminat ersetzt oder bezahlt werden?
  • Ist die Kündigunsfrist richtig berechnet?
  • Welche Rechte habe ich beim Vermieterwechsel?

 

Auf Ihre Fragen bekommen Sie bei uns die richtigen Antworten!

 

Wir helfen Ihnen und begleiten Sie persönlich bei:

 

  • der Prüfung und Gestaltung Ihres Mietvertrages
  • Ihrer Wohnungsabnahme und -übergabe
  • der Prüfung Ihrer Betriebskostenabrechnung
  • der Prüfung einer fristlosen Kündigung
  • der Kündigung wegen Eigenbedarfs
  • der Rückforderung Ihrer Mietkaution
  • der Abwehr von Schadensersatzforderungen des Vermieters
  • der Berechnung Ihrer Mietminderung
  • der Bestimmung des richtigen Kündigungszeitpunktes
  • Räumungsklagen und Zwangsvollstreckungsschutz
  • etc.

Warten Sie nicht zu lange mit einer Erstberatung, um zu klären, wie Sie sich richtig zu verhalten haben. In der Regel geht durch zu langes Warten wertvolle Zeit verloren, was am Ende die Gegenseite in Ihren Rechten stärken könnte. Denn auch im Mietrecht gelten teilweise kurze Fristen!

Wir helfen Ihnen gern.

 

Erfahrung und

Kompetenz seit 1999

Unser Service-Team:

Tel. (0531) 239 269-0

 

 

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