Habe ich einen Anruch auf Schmerzensgeld?
Wie hoch ist mein Anspruch?
Was ist eine 'Schmerzensgeldrente'?
Was fällt alles unter den Begriff des 'Schmerzensgeldes'?
Haben Sie das Gefühl, das Schmerzensgeld, das Ihnen zur Regulierung Ihrer erlittenen Schmerzen Ihnen angeboten wird, ist zu gering und der Schadensverursacher will sich nur aus seiner Verantwortung - möglichst 'billig' - stehlen? Oder Sie erhalten von der gegnerischen Versicherung eine scheinbar 'fadenscheinige' Begründung, um die Höhe des Schmerzensgeles möglichst zu 'drücken'?
Lassen Sie sich beraten, damit Sie hinterher nicht das Gefühl haben, 'über den Tisch gezogen worden zu sein'.
Denn, haben Sie erstmal eine Abfindungserklärung unterschrieben, können Sie diese Erklärung nur äußerst schwer widerrufen; sie ist dann für beide Seiten - für immer - verbindlich. Auch wenn sich Ihr Gesundheitszustand später verschlechtert.
Denn, es besteht eigentlich kein Grund schnell zu handeln. Das Gesetz geht von einer Verjärungsfrist von 3 Jahren aus. Unmittelbar nach dem Schadensereignis kann man in der Regel nicht sagen, wie der zukünftige Verlauf des Heilungsprozesses ist. Vielleicht wäre es ratsam gewesen, zunächst nur erstmal einen Vorschuß auf das Schmerzensgeld zu fordern.
Sprechen Sie mich an. Ich bin gerne für Sie da.