H O L Z H A U E R Anwaltskanzlei Löwenstark für Sie.
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Patientenverfügung & Vorsorgerecht

Betreuungsverfügung

Vorsorgeverfügung

Eine Formularvorlage kann Sie nicht individuell beraten und Ihre drängenden Fragen beantworten.

Sie erhalten von uns eine auf Ihre persönlichen Bedürfnisse und Wünsche Rücksicht nehmende Verfügung entworfen.

Ihre Vorsorgeverfügung:

Die Kanzlei Rechtsanwalt Thomas Holzhauer ist für SIE da, wenn es rund um die Themen - Vorsorgevollmacht - Betreuungsverfügung - Patientenverfügung - geht.

Sie stehen bei uns im Mittelpunkt.

 

Vielleicht haben Sie sich mit dem Thema schon intensiv beschäftigt oder zumindest den Versuch gestartet?

 

Dazu haben Sie im Internet gelesen oder Mustervorlagen 'studiert'?

 

Und anschließend hatten Sie mehr Fragen als vorher?

 

Die Beratungspraxis zeigt uns täglich, dass es allen Quellen gemeinsam an Einem mangelt, nämlich am persönlichen Ansprechpartner.

 

In dieser Rolle sehen wir uns. Wir erläutern Ihnen die Struktur und das Zusammenspiel der einzelnen Verfügungen in 'einfachen Worten', so dass Sie letztendlich wirklich wissen, was Sie erklärt haben und was Sie erklären wollten.

 

Nur das zählt auch für uns.

Ihre Vorsorgevollmacht:

Mit einer Vollmacht können Sie einen Ihnen nahestehenden Menschen die Befugnisse einräumen, für Sie die Geschäfte zu erledigen, für die Sie keine Kraft mehr haben oder auch nicht die erforderlichen Fachkenntnisse besitzen; auch die Dinge des täglichen Lebens können davon erfasst sein.

 

So kann Ihre Vertrauensperson sich zum Beispiel mit Ihrem Vermieter 'in Ihrem Auftrag' in Verbindung setzen und kann Fragen zum Mietvertrag verbindlich klären. Oder er ist Ansprechpartner für Ihren Energieversorger, Ihren Handyanbieter, Ihre Versicherung...

Die Vorsorgevollmacht kommt dann zum Einsatz, wenn der Krankheitsfall eingetreten ist.

 

In diesem Fall wird dann die von Ihnen benannte  Vertrauensperson ermächtigt, für Sie Erklärungen abzugeben, die im Zusammenhang mit der Untersuchung Ihres Gesundheitszustandes stehen, die die Durchfügung einer Heilbehandlung oder einen ärztlichen Eingriff betreffen. Die Vertrauensperson kann auch dazu ermächtigt werden, die Zustimmung - für Sie - zu verweigern.

 

Ihre Vertrauensperson kann zudem von Ihnen ermächtigt werden Krankenunterlagen einzusehen und deren Herausgabe an Dritte bewilligen - nur um ein weiteres Beispiel zu beschreiben.

 

Sie sehen, eine Vielzahl von Regelungen sind möglich - so, wie Sie es wünschen.

Ihre Betreuungsverfügung:

Vielen Menschen ist bereits bei dem Gedanken unwohl, das Gericht muss im Notfall einen Berufsbetreuer bestellen. Dieser Betreuer ist dann auch noch befugt, in Ihren ganz persönlichen Unterlagen 'herumzuwühlen' und scheinbar Entscheidungen in Ihrem Sinn zu treffen, die Sie aber vielleicht nicht wollen - so wird diese Situation von vielen Menschen empfunden.

 

Die Betreuungsverfügung versetzt Sie in die Lage heute zu bestimmen, wer für Sie als Betreuer eingesetzt werden soll, wenn Sie - geistig oder körperlich - es nicht mehr können.

 

Sie treffen eine vorsorgende Verfügung für den Betreuungsfall. Nicht nur die Vermögensangelegenheiten, sondern auch persönliche Angelegenheiten, Wohnungsangelegenheiten und Heimaufnahme, wie auch Entscheidungen zu ärztlichen Behandlungen können Teil einer Betreuungsverfügung sein.

Ihre Patientenverfügung:

Geben Sie Ärzten und Pflegern frühzeitig 'Handlungsanweisungen' für den Fall, dass Sie einmal selbst nicht mehr entscheiden können: die Patientenverfügung.

 

Mit einer Patientenverfügung können Sie die Art und Weise Ihrer ärztlichen Behandlung ganz genau bestimmen.

 

Sie bestimmen allein, was im Zweifelsfall passiert. Sie nehmen damit die Last einer Entscheidung Ihren Angehörigen ab.

 

Sie können gleichzeitig verfügen, ob Sie eine Sterbegleitung wünschen und wer Sie begleiten soll. Genauso können Sie verfügen, ob Sie eine Organspende wünschen oder nicht.

 

Eine individuelle Gestaltung Ihrer Patientenverfügung - ganz auf Ihre Bedürfnisse ausgerichtet - ist jederzeit möglich.

Wir helfen Ihnen gern.

 

Erfahrung und

Kompetenz seit 1999

Unser Service-Team:

Tel. (0531) 239 269-0

 

 

Direkt per Mail:

Anschrift:

Kanzlei Holzhauer

Papenstieg 8

38100 Braunschweig

T. 0531.239 269-0

F. 0531.239 269-11

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