Kostentransparenz ist mir sehr wichtig und ist der Einstieg in eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Anwalt und Mandant.
1. Schritt: Schildern Sie mir Ihren Sachverhalt.
Jede Beratung beginnt mit der Schilderung des Sachverhaltes aus Sicht des Mandanten. Meine Aufgabe ist es dann, den für die rechtliche Lösung erheblichen Sachverhalt herauszuarbeiten. Damit ist für mich die Grundlage geschaffen, Ihnen eine konkrete Kosteneinschätzung mitzuteilen.
Ich informiere Sie gern über die Möglichkeiten, zunächst eine sogenannte Erstberatung durchzuführen. Sie werden in diesem Fall von mir beraten, eine weitere Tätigkeit ist damit nicht verbunden. Dabei besteht zur weiteren Kostenkontrolle auch die Möglichkeit, die Beratungskosten pauschal zu vereinbaren, soweit die Gebührenvorschriften nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz hier nicht im Verhältnis stehen.
Natürlich überprüfe ich auch die Möglichkeit, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Beratungshilfe bestehen. Ggf. haben Sie eine Rechtschutzversicherung, die eine Zusage für eine Erstberatung erteilt. Im Fall der Beratungshilfe haben Sie einen Gebührenanteil von 15,- € zu übernehmen.
Kann ich Ihnen helfen, geht es weiter mit dem 2. Schritt.
2. Schritt: Sie erteilen mir das Mandat.
Erst auf dieser Basis, dass Sie wissen, mit welchen Kosten Sie zu rechnen haben, erteilen Sie mir dann das Mandat.
Bleibt es bei einer Erstberatung oder einer Auskunft, so entstehen Ihnen keine weiteren Kosten.
Wird die Tätigkeit aussergerichtlich fortgesetzt, d.h. ich schreibe zum Beispiel an den Gegner und weise seine Forderung zurück, so richten sich die Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Die Höhe der Gebühren richten sich nach dem Wert der Angelegenheit, dem sogenannten Gegenstandwert.
Wichtig!
Verlassen Sie sich darauf: Ich nehme Ihr Kostenrisiko im Falle einer Mandatsübernahme sehr ernst. Denn es geht in Ihrem Fall auch darum, eine für Sie nicht nur rechtlich, sondern auch eine für Sie wirtschaftlich optimale Lösung zu finden.