H O L Z H A U E R Anwaltskanzlei Löwenstark für Sie.
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Bußgeldbescheid & Ordungswidrigkeit

> Zu schnell gefahren?

> Zu wenig Abstand zum Vordermann?

> Unfall verursacht?

> Bußgeldbescheid bekommen?

Auch im Bußgeld- und Ordnungswidrigkeitenverfahren spricht man von einer sogenannten ‚Verteidigung‘. Diese ist in vielen Fällen auch unbedingt notwendig, da viele Bußgeldbescheide auf der Basis falscher Sachverhalte zunächst erlassen werden.

 

Ihnen wird im Bußgeldbescheid ein sogenannter ‚Gesetzesverstoß‘ vorgeworfen, teilweise verbunden mit erheblichen Folgen und Konsequenzen, bis hin zu einem möglichen Fahrverbot.

 

Nach Erhalt eines Anhörungsbogens, spätestens nach Erhalt des Bußgeldbescheides, sollten Sie unbedingt einen Anwalt aufsuchen. Sie sollten, nicht ohne vorher mit einem Anwalt gesprochen zu haben, zunächst selbst keine Angaben zum Sachverhalt gegenüber Behörden machen, die dann durch die Bußgeldstelle in der Regel zu ihrem Nachteil aber bewertet werden.

 

Um gegen einen Bußgeldbescheid Einspruch einzulegen, gilt eine kurze 2-Wochen-Frist. Verstreicht diese ungenutzt, so wird der Bußgeldbescheid mit allen seinen genannten Folgen wirksam und kann nicht mehr angefochten werden.

 

Über einen Anwalt erhalten Sie zunächst Akteneinsicht in die Ermittlungsakte, um sich einen Überblick über Ihr angebliches ‚Fehlverhalten‘ zu verschaffen. Anschließend können wir im Rahmen einer juristisch fachlich fundierten Stellungnahme versuchen, den Tatvorwurf mit dem Ziel zu entkräften, dass das Verfahren ‚ohne Folgen‘ eingestellt wird.

 

Beginnen wir mit einer Erstberatung

Wir helfen Ihnen gern.

 

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